Vorteile Waren auf Lastschrift zu bestellen

Per Lastschrift zu bezahlen, ist mittlerweile eine beliebte Zahlungsweise geworden. Hierbei zieht der Zahlungsempfänger von dem Konto des Zahlungspflichtigen einen vorher festgelegten Betrag ab (sogenannte „Pull-Zahlung“). Man unterscheidet hierbei die Einzugsermächtigung sowie den Abbuchungsauftrag.

Bei einem Einzugsermächtigungsverfahren ermächtigt der Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger schriftlich, einen vorher festgesetzten Betrag an einem ebenfalls vorher bestimmten Fälligkeitstag von dem Girokonto des Zahlungspflichtigen per Lastschrift einzuziehen. Die Zahlstelle ist hierbei – im Gegensatz zum Abbuchungsverfahren – nicht beteiligt. Das Verfahren der Abbuchung ist sehr viel weniger verbreitet als das Lastschriftverfahren. Hierbei erteilt der Zahlungspflichtige der jeweiligen kontoführenden Zahlstelle eine Ermächtigung, eine bestimmte Lastschrift an vorher festgelegten Fälligkeitstagen durchzuführen. Das Geld wird anschließend von dem Konto des Zahlungspflichtigen auf jenes des Empfängers gebucht. Die erste Inkassostelle ist bei diesem Verfahren nicht involviert.

Vorteile Lastschrift
Das Verfahren der Lastschrift bietet zahlreiche Vorteile sowohl für den Zahlungsempfänger als auch für den Zahlungspflichtigen. Der Zahlungsempfänger kann erstens schnellere Zahlungseingänge verzeichnen, da er selbst den Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung bestimmt und damit nicht etwa von einer willkürlich geleisteten Zahlung des Zahlungspflichtigen abhängig ist. Dies wirkt sich auch direkt auf seine Liquidität aus, da er diese besser planen kann. Zudem erfolgt die Gutschrift des jeweiligen Betrages auf sein Konto unverzüglich. Auch wird das Mahnwesen bei dieser Zahlungsweise vereinfacht, Zahlungseingänge müssen nicht mehr gesondert überwacht werden.
Auch der Zahlungspflichtige hat durch das Verfahren auf Lastschrift etliche Vorteile. So muss er beispielsweise keine Angst mehr vor Versäumnissen bei den Zahlungen haben, da der Abzug von seinem Konto automatisch erfolgt. Es ist also keine Terminüberwachung mehr vonnöten. Damit entfallen auch die Mahngebühren, die bei zu spät eingegangen Zahlungen geleistet werden müssten. Auch können Bankkunden bei einer unrechtmäßigen Abbuchung, beispielsweise bei ausgelaufenen Abonnements oder bei einer fehlerhaften Rechnungssumme, mindestens sechs Wochen lang Ihr Geld zurück buchen lassen. Diese Frist sollte jedoch nicht überschritten werden.

Nicht zuletzt ist mit diesem Zahlungsverfahren eine Zeitersparnis verbunden, da die manuelle Überweisung nicht mehr erfolgen muss. Zudem ist der Betrag bei diesem Zahlungsvorgang nicht festgeschrieben (wie beispielsweise beim Dauerauftrag).

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